ehrenworte – agentur zur organisation von wortpartikeln
Inhaberin: Nicole Ankelmann
Allgemeine Geschäftsbedingungen (zzgl. Anm. zur Künstlersozialkasse)
ehrenworte arbeitet ausschließlich zu nachfolgenden Konditionen:
§ 1 Geltung
(1) Gegenstand der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbeziehungen (AGB) sind Werke und / oder Leistungen aus dem Bereich Konzeption, Werbetext, Redaktion, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Werbung, Beratung und Internet.
(2) ehren|worte arbeitet auf der Grundlage von Dienst- und Werkverträgen. Angebote, Leistungen und Lieferungen durch ehren|worte erfolgen ausschließlich unter Einbeziehung dieser AGB, die Bestandteil jedes schriftliches wie mündlichen Vertrages von Nicole Ankelmann sind. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers greifen nicht, es sei denn, sie wurden von ehren|worte schriftlich anerkannt. Diese AGB gelten auch dann, wenn den AGB oder Allgemeinen Lieferbedingungen des Vertragspartners nicht ausdrücklich widersprochen worden ist.
§ 2 Vertragsschluss
Angebote durch ehren|worte sind bis zur schriftlichen Bestätigung freibleibend. Dies gilt auch für Vertragsergänzungen, Vertragsänderungen oder Nebenabreden. Änderungen der vereinbarten Leistung werden zusätzlich berechnet. Als Änderung gelten auch die Wiederholung von Probeandrucken, Ausführungsvorlagen oder deren Korrektur. Skizzen, Entwürfe, Probesätze, Probedrucke, Muster und ähnliche Vorarbeiten werden auch dann berechnet, wenn deren Ausführung nicht in Auftrag gegeben wird. Anzeigen-, Druck- oder sonstige Aufträge an Dritte erteilt ehren|worte ausschließlich in Vertretung für den Kunden.
§ 3 Leistung
Der Firmensitz von ehren|worte ist Erfüllungs- und Leistungsort für sämtliche Leistungen und Lieferungen. Liefertermine sind nur bei schriftlicher Vereinbarung verbindlich. Für Liefer- und Leistungsverzögerungen, bedingt durch Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen oder sonstige außerhalb der betrieblichen Sphäre von ehren|worte liegenden Umstände, auch soweit sie bei Lieferanten eintreten, haftet ehren|worte nicht. Dies gilt nicht für den Fall grober Fahrlässigkeit. ehren|worte ist zu Teillieferungen/Teilleistungen jederzeit berechtigt.
§ 4 Urheberschutz, Nutzungsrecht, Abnahme
(1) Vertragsgegenstand ist die Erstellung des in Auftrag gegebenen urheberrechtlich geschützten Werkes gemäß § 631 BGB. Darunter fallen, unabhängig von ihrer „Schöpfungshöhe“, sämtliche Arbeitsergebnisse von ehren|worte, wie Ideen und sonstige Vorarbeiten, Entwürfe und Konzepte. Davon ausgenommen sind wörtliche Texadaptionen fremdsprachiger Urheber ins Deutsche. Die Nutzungsrechte verbleiben auch nach Aushändigung der ausgearbeiteten Ergebnisse an den Auftraggeber bei ehren|worte, soweit sie nicht ausdrücklich schriftlich übertragen wurden.
(2) Wurden Nutzungsrechte bereits übertragen, richtet sich deren Umfang danach, was vertraglich vereinbart wurde. Sie gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Auftrags auf den Auftraggeber über.
(3) Werden die Arbeitsergebnisse von ehren|worte später oder in größerem Umfang als ursprünglich geplant verwendet, kann die Vergütung für die Nutzung nachträglich berechnet werden oder die Differenz zwischen der angemessenen Vergütung und der ursprünglich gezahlten dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden.
(4) Abgelieferte Arbeiten und Leistungen sowie sämtliche sonstige Tätigkeiten gelten als abgenommen, wenn der Auftraggeber diese in irgendeiner Weise verwendet, die Rechnung bezahlt oder die Freigabe/Abnahme erklärt. Eine Nichtabnahme muss ausdrücklich und mit detaillierten Gründen schriftlich und – bei Verbrauchern unverzüglich / bei Unternehmern innerhalb von zwei Wochen – nach Ablieferung erklärt werden. Unwesentliche Abweichungen (z.B. in Zweifelsfällen der Rechtschreibung oder Druckfarben) berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme, ebenso wenig neue konzeptionelle oder inhaltliche Überlegungen auf Auftraggeberseite nach der Auftragserteilung. Wenn innerhalb der Reklamationsfrist Beanstandungen eingehen, hat der Auftraggeber an ehren|worte eine angemessene Frist zur Nachbesserung zu geben.
(5) ehren|worte behält sich das Recht vor, eigenkreative Arbeiten für den Auftraggeber mit Nennung des Auftraggebers für die Eigenwerbung zu verwenden. Das gilt auch für vom Auftraggeber nicht realisierte Entwürfe.
(6) Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers aus technischen, gestalterischen und anderen Gründen oder seine sonstige Mitarbeit berühren die Vergütung nicht; insbesondere wird dadurch kein Miturheberrecht begründet.
(7) Die ehren|worte vom Kunden überlassenen Vorlagen und Gestaltungselemente (Texte, Fotos, Illustration, Zeichnungen, Modelle etc.) werden unter der Voraussetzung verwendet, dass der Kunde über die dafür notwendigen Rechte verfügt.
§ 5 Gestaltungsfreiheit
(1) Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Beanstandungen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber nach Freigabe von Konzeption, Grafik oder Text Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Weiterhin behält sich ehren|worte den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
(2) An Entwürfen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.
§ 6 Kostenvoranschlag, Vergütung, Zahlungsweise, Fremdkosten
(1) Soweit nicht anders vereinbart, werden die Arbeiten und Leistungen von ehren|worte auf der Grundlage der in den Kostenvoranschlägen angegebenen Stundensätze nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet.
(2) Textentwürfe, Ideen und sämtlichen sonstigen Tätigkeiten, die von ehren|worte innerhalb eines Auftrags erbracht werden, sind kostenpflichtig. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, gelten als Richtlinie für die Preisgestaltung von ehren|worte die vom Berufsverband für Texter und Konzeptioner im „Marktmonitor Werbetexten“ aufgelisteten, marktüblichen Preise.
(3) Eine unentgeltliche Tätigkeit, insbesondere die kostenfreie Schaffung von Entwürfen, ist nicht berufsüblich.
(4) Pauschalen gelten als verbindlich, solange sich der Leistungsumfang, auf dessen Basis die Pauschalen kalkuliert wurden, nicht verändert. ehren|worte verpflichtet sich, Veränderungen des Leistungsumfangs von mehr als 20% anzuzeigen, sobald diese im Arbeitsablauf absehbar werden.
(5) Bei Aufträgen mit Rechnungswert über 1.000,00 EUR sind, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, â-conto-Zahlungen von 1/3 bei Auftragserteilung, 1/3 bei Fertigstellung von Zwischenarbeiten und 1/3 nach Rechnungserhalt innerhalb von 14 Tagen zahlbar. Unbeschadet der vorhergehenden Regelung ist ehren|worte auch berechtigt, die Aufnahme der Bearbeitung bzw. die weitere Bearbeitung des Auftrages sowie die Auslieferung von einer Vorauszahlung bis zu einer Höhe von 50% der Gesamtauftragssumme abhängig zu machen.
(6) Vergütungen sind Nettobeiträge, die zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer zu entrichten sind. Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt zahlbar.
(7) Fremd- und Nebenkosten – etwa für Layout, Recherche, Programmierung, fotografische Arbeiten, Arbeitsmaterial, Versand, Reisen und Hotelübernachtungen sind gesondert zu vergüten bzw. als Auslagen zu erstatten, wenn nicht eine andere Vereinbarung getroffen wurde. Erwartet der potenzielle Auftraggeber vor Auftragsvergabe ein Treffen oder ein Telefonat mit Dritten (z.B. Webdesigner, Agentur etc.), kann ehren|worte den zeitlichen Aufwand nach Absprache in Rechnung stellen.
(8) Ist die Erfüllung des Vergütungsanspruches wegen einer nach Vertragsschluss eingetretenen oder erst nachträglich bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden gefährdet, so ist ehren|worte berechtigt, Vorauszahlung und sofortige Bezahlung aller offenen Rechnungen zu verlangen, nicht ausgelieferte Leistungen zurückzuhalten sowie die Weiterbearbeitung von Aufträgen bis zum vollständigen Ausgleich einzustellen.
(9) ehren|worte ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz zu verlangen, wenn der Kunde trotz Mahnung auf fällige Forderungen keine Zahlung leistet. Verzugszinsen sind in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens ist hierdurch nicht ausgeschlossen.
(10) ehren|worte behält sich im Falle des Zahlungsverzuges durch den Auftraggeber – sofern dieser Unternehmer ist – vor, eine Bearbeitungs- und Auslagenpauschale in Höhe von 15,00 EUR pro Mahnschreiben geltend zu machen.
§ 7 Treuebindung an den Auftraggeber
Die Inhaberin und eventuelle Mitarbeiter oder Netzwerkpartner von ehren|worte sind zur Geheimhaltung aller während der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers auch über die Zeit der Zusammenarbeit hinaus verpflichtet. ehren|worte verpflichtet sich, den Auftraggeber über Konflikte mit anderen Auftraggebern zu informieren.
§ 8 Beanstandungen
Der Kunde hat zur Korrektur übersandte Arbeitsergebnisse unverzüglich zu überprüfen und deren Freigabe schriftlich oder telefonisch zu bestätigen. Ohne Freigabe ist ehren|worte zur weiteren Bearbeitung nicht verpflichtet. In Erfüllung des Auftrages angefallene endgültige Arbeitsergebnisse hat der Kunde ebenfalls unverzüglich zu überprüfen. Mängelrügen sind innerhalb einer Woche nach Empfang schriftlich zu erheben. Die Geltendmachung versteckter Mängel ist ausgeschlossen, wenn diese nicht innerhalb einer Woche, gerechnet vom Zeitpunkt ihres Erkennbarwerdens, angezeigt werden. Erfolgt die Mängelrüge nicht fristgerecht, erlöschen sämtliche Gewährleistungsansprüche. Dies gilt nicht für den Fall zumindest grober Fahrlässigkeit. Gesetzliche Verjährungsregelungen bleiben unberührt.
§ 9 Gewährleistung, Mitwirkung, Versand
(1) ehren|worte haftet dem Auftraggeber ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften auf Schadenersatz bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. ehren|worte haftet insbesondere nicht für Text- oder Druckfehler, die der Auftraggeber bei seiner Schlusskorrektur und Freigabe übersieht. Bei berechtigten Mängelrügen besitzt der Kunde ausschließlich Anspruch auf Nachbesserung. Der Kunde ist verpflichtet, ehren|worte die Möglichkeit zumindest zweimaliger Nachbesserung einzuräumen
(2) Die Haftung ist in jedem Fall auf die Höhe des Betrages beschränkt, der für die betreffende Dienstleistung in Rechnung gestellt wird und entfällt, sobald Texte, Slogans und Entwürfe durch den Auftraggeber freigegeben sind.
(3) Die Prüfung von Rechtsfragen, insbesondere aus dem Bereich des Urheber-, Wettbewerbs- und Warenzeichenrechts, sind nicht Aufgabe von ehren|worte. Aufgrunddessen haftet sie nicht für die rechtliche Zulässigkeit des Inhalts und / oder der Gestaltungs- der Arbeitsergebnisse. Sollte der Auftraggeber entgegen seiner Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt dieser ehren|worte von allen Schadenersatzansprüchen Dritter frei.
(4) Wird ehren|worte aufgrund der Gestaltung und / oder des Inhalts des Arbeitsergebnisses auf Unterlassung oder Schadenersatz oder Ähnlichem in Anspruch genommen, stellt der Auftraggeber ehren|worte von der Haftung frei.
(5 Die Haftung für Mängel des zugelieferten Materials wird durch ehren|worte mit Abtretung von Gewährleistungsansprüchen gegen den Zulieferer erfüllt. Weitere Ansprüche gegen ehren|worte bestehen nicht. Bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren und Fotoreproduktionen gelten geringfügige Abweichungen vom Original nicht als Mangel. Sämtliche Texte gelten bei Annahme/Veröffentlichung als genehmigt. Die Haftung für alle Inhalte liegt damit beim Auftraggeber.
(6) ehren|worte verpflichtet sich, etwaige Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüber hinaus haftet sie für ihre Erfüllungsgehilfen nicht.
(7) Vergibt ehren|worte Fremdleistungen, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen von ehren|worte. Deshalb haftet Inhaberin Nicole Ankelmann nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
§ 10 Aufbewahrung
Vorlagen, Rohstoffe, Druckträger und andere der Wiederverwendung zugängliche körperliche Gegenstände, Halb- und Fertigerzeugnisse etc., werden nur nach vorheriger Vereinbarung über den Auslieferungstermin hinaus aufbewahrt. Für die Verschlechterung oder den Untergang des Lagergutes haftet ehren|worte nur im Falle zumindest grober Fahrlässigkeit. Elektronische Datensätze, die als Zwischenschritte zur Herstellung von Druckformen (Lithos, Druckplatten, etc.) dienen, oder aber selbst vertragsgemäß vereinbarte Endprodukte darstellen, werden nur nach vorheriger Vereinbarung über den Auslieferungstermin hinaus, längstens für zwei Monate nach Beendigung des Auftrages, gespeichert. Für die Verschlechterung oder den Untergang der gespeicherten Daten haftet ehren|worte nur im Falle zumindest grober Fahrlässigkeit. Layouts, Reinzeichnungen, Modelle und sonstige Unterlagen sind nach angemessener Frist, spätestens jedoch nach Aufforderung, unbeschädigt zurückzugeben. Bei nicht ordnungsgemäßer Rückgabe ist ehren|worte berechtigt, Schadenersatz zumindest in Höhe eines zusätzlichen Entwurfshonorars zu verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht oder nur in geringerer Höhe entstanden ist.
§ 11 Wettbewerbsrecht
ehren|worte weist ausdrücklich jedwede Regelung zum Konkurrenzschutz zurück und ist jederzeit berechtigt, auch für Kunden mit gleich gelagerten Geschäftsfeldern oder Hersteller gleicher Produkte tätig zu werden.
§ 12 Wirksamkeit
Durch die Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vorstehenden Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen nicht berührt.
§ 13 Meldepflicht gegenüber der Künstlersozialkasse
Wer Leistungen verwertet, die von selbstständigen Künstlern und Publizisten erbracht werden, ist zur Meldung bei der Künstlersozialkasse verpflichtet. Verwerter müssen die Höhe der in einem Jahr an selbstständige Kreative entrichteten Honorare bis zum 31. März des Folgejahres der KSK melden. Der Abgabesatz beträgt zurzeit 3,9 Prozent (Stand 2010). Weitere Informationen hierzu unter www.kuenstlersozialkasse.de.